Übersicht über Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsschutz und weitere arbeitsrechtliche Aspekte in Berlin.
Bundesgesetze (ArbZG, BUrlG, KSchG etc.). Berliner Feiertagsgesetz. Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG). Für den öffentlichen Dienst: Personalvertretungsgesetz Berlin (PersVG Bln).
8 Stunden Standardarbeitszeit, auf 10 Stunden verlängerbar mit Ausgleich. Pausen- und Ruhezeitregelungen nach ArbZG. Gleitzeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit sind in vielen Branchen (z.B. Start-ups, Dienstleistungen) sehr verbreitet.
Ausgleich für Überstunden in Freizeit oder Vergütung, Details oft in Arbeits- oder Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen. Flexible Arbeitszeitmodelle sind üblich.
Mindesturlaub 24 Werktage (20 Arbeitstage). Tariflich oft 25-30 Tage. Berliner Feiertage zusätzlich zu den meisten bundesweiten: Internationaler Frauentag (8. März). Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Chr. Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag d. Dt. Einheit, 1.&2. Weihnachtstag sind ebenfalls Feiertage. Kein Fronleichnam, Allerheiligen oder Reformationstag als gesetzlicher Feiertag.
Unbefristete, befristete Verträge (mit/ohne Sachgrund). Projektverträge häufig im Kreativ- und Medienbereich. Probezeit max. 6 Monate.
Allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG (>10 Mitarbeiter, >6 Monate Betriebszugehörigkeit). Im öffentlichen Dienst ggf. erweiterter Schutz durch Tarifverträge (z.B. TV-L).
Bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn. In einigen Branchen Tarifverträge mit höheren Löhnen. Berliner Landesmindestlohngesetz für öffentliche Aufträge.
Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit nach Bundesrecht. Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG): Anspruch auf bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung innerhalb von zwei Jahren für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen. Sonderurlaub für kulturelle oder ehrenamtliche Tätigkeiten selten, eher tariflich/betrieblich geregelt.
LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) überwacht Arbeitsschutz. Starke Mitbestimmung durch Betriebsräte in vielen Berliner Betrieben, insbesondere im öffentlichen Dienst und größeren Unternehmen.
Ja, seit 2019 ist der Internationale Frauentag am 8. März in Berlin ein gesetzlicher Feiertag.
Ja, nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) haben Arbeitnehmer in Berlin Anspruch auf bis zu 10 Tage bezahlten Bildungsurlaub innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren für politische, berufliche oder ehrenamtliche Weiterbildung.