Arbeitsrechtliche Regeln in Rheinland-Pfalz kompakt dargestellt, unter Beachtung von Bundesrecht und landesspezifischen Aspekten.
Bundesgesetze (ArbZG, BUrlG, KSchG etc.). Landesgesetz über die Sonn- und Feiertage Rheinland-Pfalz (LFtG). Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BFG). Für den öffentlichen Dienst: Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG).
8 Stunden pro Tag als Regel, Verlängerung auf 10 Stunden mit Ausgleich möglich. Pausenregelung (30/45 Min.) und Ruhezeit (11 Std.) nach ArbZG.
Ausgleich für Überstunden in Freizeit oder Vergütung, oft tariflich (z.B. Weinbau, Chemie) oder betrieblich geregelt. Flexible Arbeitszeitmodelle sind verbreitet.
Mindesturlaub 24 Werktage (20 Arbeitstage). Tariflich oft 28-30 Tage. Gesetzliche Feiertage in Rheinland-Pfalz zusätzlich zu den bundesweiten: Fronleichnam, Allerheiligen (1. November). Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag d. Dt. Einheit, 1.&2. Weihnachtstag sind Feiertage.
Probezeit bis 6 Monate (2 Wochen Kündigungsfrist). Befristung ohne Sachgrund bis 2 Jahre. Teilzeit, Minijobs.
KSchG-Schutz ab >10 Mitarbeitern und >6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Kündigungsfristen nach BGB/Vertrag.
Bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn. Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) für öffentliche Aufträge. Entgeltfortzahlung.
Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit nach Bundesrecht. Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BFG): 10 Tage in zwei Jahren für berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung. Studienurlaub oder Freistellungen für Prüfungen können tariflich oder betrieblich vereinbart sein.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist u.a. für Arbeitsschutz zuständig. Betriebsräte in Weinbau, Industrie und Dienstleistungssektor.
Ja, Allerheiligen ist in Rheinland-Pfalz ein gesetzlicher Feiertag, ebenso wie Fronleichnam.
Das Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) dient der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Spezieller Studienurlaub für ein Hochschulstudium ist nicht direkt im BFG geregelt, kann aber in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertraglich vorgesehen sein.