Alle wichtigen Arbeitsrechtsregelungen in Bayern im Überblick, basierend auf Bundesrecht und bayerischen Besonderheiten.
Bundesgesetze (ArbZG, BUrlG, KSchG etc.). Bayerisches Feiertagsgesetz (FTG). Für den öffentlichen Dienst: Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG). Kein eigenes Bildungsurlaubsgesetz in Bayern.
8 Stunden Regelarbeitszeit, Verlängerung auf 10 Stunden mit Ausgleich möglich. Pausenregelung (30/45 Min.) und Ruhezeit (11 Std.) analog Bundesrecht.
Tarifliche Regelungen (z.B. in Metall- und Elektroindustrie, Automobilindustrie) sind oft maßgeblich für Überstundenvergütung und -zuschläge. Gleitzeitvereinbarungen häufig.
Mindesturlaub 24 Werktage (20 Arbeitstage). Tarifverträge sehen oft 30 Urlaubstage vor. Bayerische Feiertage zusätzlich zu den bundesweiten: Heilige Drei Könige (6. Januar), Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung), Allerheiligen (1. November). Der Buß- und Bettag ist in Bayern ein stiller Tag, aber schulfrei; für Arbeitnehmer kein gesetzlicher Feiertag mehr, außer für wenige Ausnahmen.
Sachgrundlose Befristungen bis 2 Jahre, mit Sachgrund länger. Probezeit max. 6 Monate (2 Wochen Kündigungsfrist). Teilzeit, Minijobs.
KSchG-Schutz ab mehr als 10 Mitarbeitern und 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Gestaffelte Kündigungsfristen.
Bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn. Tariflöhne in Schlüsselindustrien (Automobil, Maschinenbau) oft deutlich darüber. Entgeltfortzahlung.
Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit nach Bundesgesetzen. Kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Sonderurlaubsgewährung bei z.B. Studium, Hochzeit, Todesfall ist oft in Tarifverträgen oder betrieblich geregelt.
Gewerbeaufsichtsämter überwachen den Arbeitsschutz. Starke Betriebsräte (z.B. IG Metall, ver.di) in vielen Großbetrieben. Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht.
Nein, der Buß- und Bettag ist in Bayern für die meisten Arbeitnehmer kein gesetzlicher Feiertag mehr. Er ist jedoch ein stiller Tag und an bayerischen Schulen unterrichtsfrei. Eine Ausnahme bilden Arbeitnehmer, die an diesem Tag überwiegend Religionsunterricht erteilen würden.
Azubis haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der nach Alter gestaffelt ist (Jugendarbeitsschutzgesetz oder BUrlG). Tarifverträge sehen oft mehr Urlaubstage vor, häufig 28-30 Tage.
Nein, Mariä Himmelfahrt (15. August) ist nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag. Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht jährlich eine Liste dieser Gemeinden.