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Arbeitstage 2024 Saarland

Arbeitstage-Rechner für Saarland 2024

Ergebnis

Zusätzliche Informationen zum Arbeitsrecht in Saarland

Arbeitsrechtliche Bestimmungen im Saarland, unter Berücksichtigung von Bundesgesetzen und saarländischen Besonderheiten.

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetze (ArbZG, BUrlG, KSchG etc.). Saarländisches Feiertagsgesetz (SFG). Saarländisches Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) für Bildungsurlaub. Für den öffentlichen Dienst: Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG).

Arbeitszeit und Pausen

8 Stunden täglich als Regel, Verlängerung auf 10 Stunden mit Ausgleich möglich. 30/45 Minuten Pause nach ArbZG. 11 Stunden Ruhezeit.

Überstunden und Gleitzeit

Ausgleich für Überstunden in Freizeit oder Geld, oft tariflich (z.B. Stahlindustrie, Automobilzulieferer) oder betrieblich geregelt. Flexible Arbeitszeitmodelle.

Urlaub und Feiertage

Mindesturlaub 24 Werktage (20 Arbeitstage). Tariflich oft 28-30 Tage. Saarländische Feiertage zusätzlich zu den bundesweiten: Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November). Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag d. Dt. Einheit, 1.&2. Weihnachtstag sind Feiertage.

Vertragsarten und Probezeit

Befristung ohne Sachgrund bis 2 Jahre. Probezeit max. 6 Monate (2 Wochen Kündigungsfrist). Teilzeit, Minijobs.

Kündigungsschutz

KSchG-Schutz ab >10 Mitarbeitern und >6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Kündigungsfristen nach BGB/Vertrag.

Mindestlohn und Vergütung

Bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn. Saarländisches Tariftreuegesetz (STTG) für öffentliche Aufträge. Entgeltfortzahlung.

Besondere Urlaubsregelungen

Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit nach Bundesrecht. Saarländisches Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG): Bis zu 6 Tage Bildungsurlaub pro Jahr (max. 12 Tage in 2 Jahren) für berufliche oder politische Weiterbildung. Sonderurlaub für Familienpflegezeit oder andere Anlässe oft tariflich.

Arbeitsschutz und Betriebsrat

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist zuständig. Mitbestimmung durch Betriebsräte, stark im Bereich der Automobil- und Stahlindustrie.

Ressourcen und Links

FAQ

Ist Fronleichnam im Saarland ein gesetzlicher Feiertag?

Ja, Fronleichnam ist im Saarland ein gesetzlicher Feiertag. Ebenso sind Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen gesetzliche Feiertage.

Kann ich im Saarland Freizeitausgleich für Überstunden nehmen?

Ob Überstunden durch Freizeit ausgeglichen oder bezahlt werden, ist oft in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn keine Regelung besteht, ist die übliche Vergütung zu zahlen, ein Anspruch auf Freizeitausgleich besteht dann nicht automatisch.