Arbeitsrechtliche Vorschriften in Schleswig-Holstein für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, unter Berücksichtigung von Bundesrecht und landesspezifischen Regelungen.
Bundesgesetze (ArbZG, BUrlG, KSchG etc.). Sonn- und Feiertagsgesetz Schleswig-Holstein (SFG). Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) für Bildungsurlaub. Für den öffentlichen Dienst: Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG S-H).
8 Stunden pro Tag als Regel, Verlängerung auf 10 Stunden mit Ausgleich möglich. Pausen (30/45 Min.) und Ruhezeit (11 Std.) nach ArbZG.
Freizeitausgleich oder Vergütung für Überstunden, oft tariflich (z.B. Tourismus, maritime Wirtschaft, erneuerbare Energien) oder betrieblich geregelt. Flexible Arbeitszeitmodelle.
Mindesturlaub 24 Werktage (20 Arbeitstage). Tariflich oft 25-30 Tage. Gesetzliche Feiertage in Schleswig-Holstein zusätzlich zu vielen bundesweiten: Reformationstag (31. Oktober). Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag d. Dt. Einheit, 1.&2. Weihnachtstag sind Feiertage.
Befristung ohne Sachgrund bis 2 Jahre. Probezeit bis 6 Monate (2 Wochen Kündigungsfrist). Teilzeit, Minijobs.
KSchG-Schutz ab >10 Mitarbeitern und >6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Kündigungsfristen nach BGB/Vertrag.
Bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn. Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) für öffentliche Aufträge. Entgeltfortzahlung.
Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit nach Bundesrecht. Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG): Bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr für berufliche, politische oder allgemeine Weiterbildung (auch Ehrenamt). Sonderurlaub bei Umzug oder anderen Anlässen oft tariflich/betrieblich.
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (zuständig für SH). Betriebsräte in Hafenwirtschaft, Tourismus und Industrie stark vertreten.
Ja, in Schleswig-Holstein ist der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag.
Ein direkter gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub für einen privaten Umzug besteht nicht. Solche Regelungen sind häufig in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder können im Einzelfall mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.