Übersicht zum Arbeitsrecht im Freistaat Sachsen, basierend auf Bundesrecht und sächsischen Regelungen.
Bundesgesetze (ArbZG, BUrlG, KSchG etc.). Sächsisches Gesetz über die Sonn- und Feiertage (SächsSFG). In Sachsen gibt es KEIN eigenes Landesgesetz für Bildungsurlaub. Für den öffentlichen Dienst: Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG).
8 Stunden Regelarbeitszeit, Verlängerung auf 10 Stunden mit Ausgleich. 30/45 Minuten Pause nach ArbZG. 11 Stunden Ruhezeit.
Ausgleich für Überstunden durch Freizeit oder Vergütung, oft tariflich (z.B. Maschinenbau, Mikroelektronik) oder betrieblich geregelt. Flexible Arbeitszeitmodelle nehmen zu.
Mindesturlaub 24 Werktage (20 Arbeitstage). Tariflich oft 25-30 Tage. Sächsische Feiertage zusätzlich zu vielen bundesweiten: Reformationstag (31. Oktober), Buß- und Bettag. Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag d. Dt. Einheit, 1.&2. Weihnachtstag sind Feiertage.
Probezeit bis 6 Monate (2 Wochen Kündigungsfrist). Befristung ohne Sachgrund bis 2 Jahre. Teilzeit, Minijobs.
KSchG-Schutz ab >10 Mitarbeitern und >6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Kündigungsfristen nach BGB/Vertrag.
Bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn. Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) kann Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen fordern. Entgeltfortzahlung.
Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit nach Bundesrecht. Kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub in Sachsen. Freistellungen für Fortbildungen können aber tariflich oder betrieblich vereinbart sein. Sonderurlaub für bestimmte Anlässe ggf. tariflich geregelt.
Landesdirektion Sachsen ist u.a. für Arbeitsschutz zuständig. Betriebsräte in Maschinenbau, Automobilindustrie, Chemie und Mikroelektronik.
Ja, in Sachsen ist der Buß- und Bettag (Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres) ein gesetzlicher Feiertag. Arbeitnehmer zahlen dafür einen Beitrag zur Pflegeversicherung.
Nein, der Freistaat Sachsen hat kein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung besteht daher nicht landesgesetzlich, kann aber in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen enthalten sein.