Arbeitsrechtliche Regeln im Freistaat Thüringen kompakt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, unter Beachtung von Bundesrecht und Landesregelungen.
Bundesgesetze (ArbZG, BUrlG, KSchG etc.). Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFtG). Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG). Für den öffentlichen Dienst: Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG).
8 Stunden täglich als Regel, Verlängerung auf 10 Stunden mit Ausgleich möglich. Pausen (30/45 Min.) und Ruhezeit (11 Std.) nach ArbZG.
Ausgleich für Überstunden durch Freizeit oder Vergütung, oft tariflich (z.B. Optik, Automobilzulieferer, Glasindustrie) oder betrieblich geregelt. Flexible Arbeitszeitmodelle.
Mindesturlaub 24 Werktage (20 Arbeitstage). Tariflich oft 25-30 Tage. Gesetzliche Feiertage in Thüringen zusätzlich zu vielen bundesweiten: Weltkindertag (20. September), Reformationstag (31. Oktober). Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag d. Dt. Einheit, 1.&2. Weihnachtstag sind Feiertage. Fronleichnam ist nur in bestimmten Gemeinden Feiertag.
Probezeit bis 6 Monate (2 Wochen Kündigungsfrist). Befristung ohne Sachgrund bis 2 Jahre. Teilzeit, Minijobs.
KSchG-Schutz ab >10 Mitarbeitern und >6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Kündigungsfristen nach BGB/Vertrag.
Bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn. Thüringer Vergabe- und Tariftreuegesetz (ThürVgG) für öffentliche Aufträge. Entgeltfortzahlung.
Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit nach Bundesrecht (PflegeZG, FPfZG). Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG): Bis zu 5 Tage pro Jahr für berufliche, gesellschaftspolitische oder ehrenamtliche Weiterbildung. Pflegeurlaub nach Bundesgesetzen.
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz. Mitbestimmung durch Betriebsräte im öffentlichen Dienst und in der Industrie stark.
Ja, der Weltkindertag am 20. September ist in Thüringen ein gesetzlicher Feiertag.
Die grundlegenden Regelungen zur Pflegezeit basieren auf den Bundesgesetzen (Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz). Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz kann auch für Qualifizierungen im ehrenamtlichen Bereich, was Pflegetätigkeiten einschließen kann, genutzt werden. Es gibt keine darüber hinausgehenden spezifischen Landesgesetze zur Pflegezeit.
Nein, Fronleichnam ist in Thüringen nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung im Landkreis Eichsfeld und in Teilen des Unstrut-Hainich-Kreises und des Wartburgkreises ein gesetzlicher Feiertag.