Der Rechner bietet drei Berechnungsmodi:
Wählen Sie die gewünschte Option im Dropdown-Menü "Berechnungsart".
Abhängig von der gewählten Berechnungsart:
Sie können zwischen folgenden Sätzen wählen:
Hinweis: Bei der Berechnung des Satzes ("Satz berechnen") ist diese Auswahl nicht erforderlich.
Klicken Sie auf die Schaltfläche "Berechnen", um die Ergebnisse zu erhalten.
Die Ergebnisse werden in einem Popup-Fenster mit einer detaillierten Aufschlüsselung angezeigt.
Sie können das Ergebnis-Fenster schließen, indem Sie auf das "X" in der oberen rechten Ecke oder außerhalb des Ergebnisbereichs klicken.
Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen führen die vereinnahmte Steuer an das Finanzamt ab, während Endverbraucher sie letztlich tragen.
Grundsätzlich gelten zwei Sätze: der reguläre Satz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 %. Einige Leistungen (z. B. Finanz- und Versicherungsgeschäfte) sind ganz von der Mehrwertsteuer befreit.
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt u. a. für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie viele Gastronomieumsätze (Speisen zum Mitnehmen). Der reguläre Satz von 19 % findet auf alle übrigen Lieferungen und Leistungen Anwendung, etwa auf Getränke in Restaurants oder Elektronik.
Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 0,19 (bzw. 0,07). Beispiel: Netto 100 € × 0,19 = 19 € MwSt → Brutto 119 €.
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bzw. 1,07) und ziehen Sie das Ergebnis vom Brutto ab. Beispiel: Brutto 119 € ÷ 1,19 ≈ 100 € Netto → 119 € − 100 € = 19 € MwSt.
Für Speisen zum Mitnehmen (Take‑away) und für Lieferdienste gelten meist 7 %. Wird die Speise vor Ort verzehrt, gilt in der Regel der Satz von 19 %. Getränke unterliegen fast immer 19 %.
„zzgl.“ steht für „zuzüglich“. Der angegebene Preis versteht sich also ohne Mehrwertsteuer; sie wird separat ausgewiesen und zum Nettobetrag addiert.
„MwSt ausweisbar“ bedeutet, dass die Umsatzsteuer auf der Rechnung separat aufgeführt ist. Unternehmer mit Vorsteuerabzugsrecht können so die gezahlte Steuer beim Finanzamt geltend machen.
Ein MwSt Rechner übernimmt alle Formeln automatisch: Sie geben Netto- oder Bruttobetrag ein, wählen 7 % oder 19 % und erhalten sofort die korrekten Werte – ohne Rechenfehler und mit Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Auf Heizöl wird derzeit der reguläre Satz von 19 % erhoben. Um den Endpreis pro Liter zu ermitteln, multiplizieren Sie den Nettopreis einfach mit 1,19.